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Vorschriften

DEMINETEC-Gruppe: Ein erfahrenes Team spezialisiert auf Kampfmittelräumung

DEMINETEC. Kampfmittelräumung
SEMTEC. Unterwasserarbeiten
GEODE. Global EOD Experts
DEMINETEC ECG. UXO site remediation

Die Vorschriften zur Kampfmittelräumung sind sehr streng und decken die gesamte Bandbreite der Operationen ab, die auf französischem Boden durchgeführt werden können.

Das Umweltgesetzbuch, Artikel L.556-2 legt fest, dass alle „Bau- oder Entwicklungsprojekte, die in einem Bodeninformationssektor (SIS) geplant sind (...) einer Bodenuntersuchung unterliegen, um die umzusetzenden Maßnahmen zur Bewältigung der Verunreinigung festzulegen und so die Vereinbarkeit zwischen der zukünftigen Nutzung und dem Zustand des Bodens zu gewährleisten."

Artikel R.125-43 des Umweltgesetzbuchs stellt klar, dass der SIS nicht für zwei spezifische und sensible Arten von Verunreinigung gilt, darunter die pyrotechnische Belastung, mit Verweis auf das Gesetzbuch für innere Sicherheit (CSI). Dieser Ausschluss vom SIS entbindet den Bauherrn nicht von der Bodenuntersuchung auf seinem Grundstück. In diesem Sinne reagiert er direkt auf die Bestimmungen von Artikel 5 des Dekrets 2005-1325, modifiziert 2010, falls das Gelände nicht Eigentum des Verteidigungsministeriums ist, und erfüllt so seine Sicherheitspflichten, die im Arbeitsgesetzbuch (Artikel L-4121-1 bis 3 und vor allem L.4531-1) definiert sind.

Der Bauherr trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für diese Verpflichtungen.

Der Bauherr oder das Unternehmen, das die Untergrundarbeiten ausführt, muss daher spezialisierte Auftragnehmer für die Kampfmittelräumung konsultieren, gemäß Dekret 2005-1325, modifiziert 2010

Diese Auftragnehmer sind daher verantwortlich für die Einhaltung der besonderen Sicherheitsvorschriften der Kampfmittelräumungsbaustellen, die im Rahmen einer Bau- und Tiefbaubaustelle eröffnet und kontrolliert werden, definiert und geregelt durch das Dekret 2005-1325, modifiziert durch Dekret 2010-1260 und seine 2 Ministerialerlasse.

In order to accompany project owners in understanding and controlling the explosive risk, the French Union of Explosives Clearance Trades (SMDPYRO) has created a guide for public works operations, prerequisite studies and clearance works on soils liable to contain unexploded ordnances (UXO).
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Certification logos of DEMINETEC
DEMINETEC labor code

Allgemeiner lassen sich mehrere Texte aufzählen, die auf Diagnose- und Räumungsoperationen anwendbar sein können:

  • Artikel R 733-1 des Gesetzbuchs für innere Sicherheit, der die Zuständigkeiten des Innenministeriums bzw. des Verteidigungsministeriums in Bezug auf die Suche, Neutralisierung, Bergung und Vernichtung von Munition und Sprengstoffen festlegt.


  • Mitteilung des Arbeitsministeriums (DGT) vom 2. April 2021, die die DGT/IPE-Mitteilung vom 18. September 2013 ersetzt, zu Kampfmittelräumungsbaustellen auf zivilem Territorium, im Rahmen einer Bau- und Tiefbaubaustelle.


  • Dekret 2005-1325 vom 26. Oktober 2005, betreffend die anwendbaren Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten im Rahmen einer Kampfmittelräumungsbaustelle, modifiziert durch das Dekret 2010-1260 vom 22. Oktober 2010.


  • Ministerialerlass vom 12. September 2011, abgeleitet aus dem modifizierten Dekret 2005-1325 vom 26. Oktober 2005, mit dem die Regeln für die Festlegung der Isolationsabstände für Kampfmittelräumungsbaustellen festgelegt werden.


  • Erlass vom 23. Januar 2006, abgeleitet aus dem modifizierten Dekret 2005-1325 vom 26. Oktober 2005, der das erforderliche Kenntnisniveau und die medizinische Eignung für Personal festlegt, das die Funktionen eines pyrotechnischen Sicherheitsbeauftragten, eines Baustellenleiters für pyrotechnische Arbeiten und für Personen ausübt, die zur Durchführung von Kampfmittelräumungsoperationen aufgerufen sind.
  • Arbeitsgesetzbuch, Artikel L4531-1, betreffend die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn, des Hauptauftragnehmers und des CSPS (Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz) im Bereich der Risikoprävention.


  • Arbeitsgesetzbuch, Artikel L4121-1 bis L4121-5, betreffend die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber im Bereich der Risikoprävention.


  • Das Umweltgesetzbuch, insbesondere Artikel L.556-2, der präzisiert, dass alle „in einem Bodeninformationssektor (SIS) geplanten Bau- oder Entwicklungsprojekte (...) einer Bodenuntersuchung unterliegen, um die zur Sicherstellung der Vereinbarkeit zwischen zukünftiger Nutzung und Bodenzustand umzusetzenden Maßnahmen zur Bewältigung der Verunreinigung festzulegen."


  • Artikel R4534-39 des Arbeitsgesetzbuchs: Bei Entdeckung eines explosionsfähigen Geräts werden die Arbeiten in der Umgebung unverzüglich eingestellt, bis die zuständigen Behörden die Beseitigung des Geräts vorgenommen haben.


  • Dekret Nr. 2013-973 vom 29. Oktober 2013 über die Prävention besonderer Risiken, denen Arbeitnehmer während Tätigkeiten mit Sprengstoffen ausgesetzt sind.


  • Die Briefe des IPE (Inspektion für Pulver und explosionsfähige Erzeugnisse), die Empfehlungen zur Anwendung der pyrotechnischen Sicherheitsvorschriften und zu den jüngsten regulatorischen Entwicklungen in diesem Bereich enthalten.